Lippstädter Straße: Straßen.NRW sieht keine Notwendigkeit für Veränderungen
Straßen.NRW teilt nun mit, dass nach Auswertung der Unfalllage lediglich der Kreuzungsbereich Lippstädter Straße / Bösendamm als Unfallhäufungsstelle anzusehen sei. Die Unfallkommission ginge davon aus, dass eine zeitweise Verkehrsverlagerung bedingt durch den Bau des Kreisverkehrs Westenholzer Straße / Lippstädter Straße ursächlich hierfür ist. Es sei keine weitere Unfallhäufungsstelle auf der Lippstädter Straße vorhanden, es handele sich um Einzelunfälle mit diversen Unfallereignissen. Ein einheitliches Unfallgeschehen sei nicht erkennbar. „Es zeichnet sich jedoch an keiner weiteren Stelle ein Unfallgeschehen ab, welches ein Eingreifen mit verkehrsbeschränkenden Maßnahmen erforderlich machen würde“, teilt Straßen.NRW mit. Die Sichtbedingungen seien durch den geraden Verlauf hervorragend. Auf der gesamten Länge sein ein straßenbegleitender, baulich getrennter Rad- und Fußweg vorhanden. Die Bushaltestellen sind von weitem zu erkennen. Eine Verkehrszählung aus dem Jahr 2015 ergibt mit 4.371 Fahrzeugen täglich eine für eine Landstraße geringe Belastung. Eine weitere Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit sei nur auf der Grundlage zwingender Gründe möglich.
Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h im Kreuzungsbereich sei aus Sicht von Straßen.NRW derzeit nicht begründet. Es seien Unfälle zu verzeichnen, deren Zustandekommen jedoch eine Herabsetzung der vorhandenen zulässigen Höchstgeschwindigkeit nicht begründen würden. Auf den Kreisstraßen seien überwiegend Ortskundige unterwegs. Die Sicht auf beide Kreuzungsbereich ist aus allen Richtungen gut. Die Vorfahrtsregelungen sind nach Feststellung von Straßen.NRW klar geregelt und eindeutig.
Um an den Kreuzungsbereichen Kreisverkehre zu errichten ist eine vorrangige Einstufung durch den Regionalrat notwendig. Straßen.NRW sieht aktuell allerdings keine Faktoren, die dies begründen würden. An beiden Kreuzungen ist Grunderwerb nötig, der im Bereich der Schlinger Straße / Leiwesdamm durch den angrenzenden Boker Kanal als sehr schwierig zu realisieren darstelle.
„Der Kreuzungsbereich der Landstraße 822 und der Suternstraße als Kreisstraße war vor geraumer Zeit bereits als Unfallschwerpunkt ausgewiesen. Dies wurde aber nach einiger Zeit wieder aufgehoben“, kann Bernhard Wissing, CDU-Vorsitzender der Kreistagsfraktion die Stellungnahme von Straßen.NRW nicht nachvollziehen. Es habe speziell in diesem Kreuzungsbereich viele schwere Unfälle gegeben. Gerade ortsunkundige Autofahrer würden die vorfahrtberechtigte Lippstädter Straße übersehen. Als Sofortmaßnahme schlagen Bernhard Wissing, wie auch CDU-Ortsverbandsvorsitzende Westenholz und stellv. Bürgermeisterin Ursula Schormann vor, die in Westenholz im Zuge der Errichtung des Kreisverkehrs abgebauten Stopp-Schilder, die an sogenannten Peitschen über den untergeordneten Straßen an der Kreisstraße 10 zu errichten. „Vermutlich wurden die Stopp-Schilder auf einem Bauhof eingelagert und liegen dort herum. Zusätzlich würden Stopp-Piktogramme auf der Straße die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer auf die Kreuzung lenken“, sind sich Wissing und Schormann einig. Sie versprechen gemeinsam mit Ralf Niggemeier, CDU-Kreistagskandidat, sowie dem Hagener CDU-Ortsverbandsvorsitzenden Meinolf Wolke an dem Thema dran bleiben zu wollen. Meinolf Wolke berichtet zudem von einem Flirren der Luft bei starker Sonneneinstrahlung. Kombiniert mit dem Schattenwurf der Bäume – die Lippstädter Straße ist Teil der „Deutschen Alleenstraße“ – und denen für einen geraden Straßenverlauf typischen hohen Geschwindigkeiten, sorgten für problematische Sichtverhältnisse.