Bauplatzvergabe für Ehrenamtliche
Die Bereitstellung von Baugrundstücken ist für jede Kommune von großer Bedeutung.
„In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Bewerber die Zahl der Grundstücke teils deutlich überschritten. Mit einer Neuregelung unterstützen wir Menschen, die sich in Delbrück nachweislich ehrenamtlich engagieren“,
so der CDU-Fraktionsvorsitzende Reinhold Hansmeier.
Auf Antrag der CDU-Fraktion wurden die Vergabebedingungen jetzt überarbeitet und beschlossen.
Durch das Sammeln von Punkten ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Bislang wurde pro Jahr Ansässigkeit im Delbrücker Stadtgebiet ein Punkt vergeben (maximal 40 Punkte sind möglich). Für jedes volle Jahr auf der Bewerberliste gab es einen weiteren Punkt (maximal fünf Punkte). Drei Punkte konnten für den Familienstand verheiratet oder eingetragene Lebensgemeinschaft oder Alleinerziehende erworben werden. Für jedes minderjährige Kind, das überwiegend im Haushalt lebt, gibt es drei Punkte. Für jedes volle Jahr der aktiven Mitgliedschaft in der Delbrücker Feuerwehr wird ein Punkt angerechnet (maximal sechs Punkte).
Neu ist jetzt, dass auch weiteres ehrenamtliches Engagement in eingetragenen Vereinen mit einmalig drei Punkten belohnt wird. Hierzu ist eine Bestätigung des Vereins notwendig, dass die Person sich aktuell ehrenamtlich in einem Vorstand oder als Funktionsträger in einem eingetragenen Verein im Stadtgebiet Delbrück einbringt.
Diese muss bereits länger als vier Jahre ausgeübt werden und mindestens 20 Stunden im Jahr betragen.
Im Punktesystem für die Grundstücksvergabe wird dieses nachgewiesene Engagement mit einmalig drei Punkten belohnt.
Für den Nachweis gibt die Verwaltung eine vorgefertigte Bescheinigung an die Vereine heraus. Diese ist vom Vereinsvorsitzenden zu unterschreiben.
„Mit der Ergänzung des gut funktionierenden Punktesystems für die Bauplatzvergabe möchten wir engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Chance erleichtern, ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Delbrück behalten zu können und nicht aufgrund fehlenden Bauraums fortziehen zu müssen“, so CDU-Ratsmitglied Marco Ilskens.
Fotozeile:
Nachdem das Baugebiet Horstfeld I in Ostenland abgeschlossen ist, konnte direkt angrenzend das Baugebiet Horstfeld II ausgewiesen werden. Der Baubauungsplan erlangt im April 2023 Rechtskraft und in den letzten Monaten entstand die verkehrliche Anbindung an die Wittendorfer Straße in Ostenland.