Dank Ehrenamt schneller zum Bauplatz in Delbrück

So funktioniert das überarbeitete Punktesystem

Nachdem das Baugebiet Horstfeld I in Ostenland fertig ist, konnte direkt angrenzend das Baugebiet Horstfeld II ausgewiesen werden. Seit Ende des vergangenen Jahres ist das Ehrenamt als ein Bewertungskriterium bei der Vergabe von Bauplätzen mit aufgenommenNachdem das Baugebiet Horstfeld I in Ostenland fertig ist, konnte direkt angrenzend das Baugebiet Horstfeld II ausgewiesen werden. Seit Ende des vergangenen Jahres ist das Ehrenamt als ein Bewertungskriterium bei der Vergabe von Bauplätzen mit aufgenommen

Die Bereitstellung von Baugrundstücken ist für Kommunen von großer Bedeutung. Auch die Stadt Delbrück beschäftigt sich damit immer wieder, zuletzt aufgrund eines Antrags der CDU-Fraktion. Daraufhin sind die Vergabebedingungen überarbeitet worden.

Sich nachweislich für die Allgemeinheit im Ehrenamt zu engagieren, indem ein Vorstandsamt ausgeübt oder Funktionsaufgaben übernommen werden, lohnt sich in Delbrück inzwischen auch für den Hausbau. Der Punktekatalog für den Verkauf von Baugrundstücken berücksichtigt seit Ende 2023 auch ehrenamtliche Vorstandsämter oder Funktionsaufgaben als ein Bewertungskriterium. 

„In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Bewerber die Zahl der Grundstücke teils deutlich überschritten. Mit einer Neuregelung unterstützen wir Menschen, die sich in Delbrück nachweislich ehrenamtlich engagieren“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Reinhold Hansmeier. 

Auf Antrag der CDU-Fraktion (vom 24. Oktober 2023) wurden die Vergabebedingungen überarbeitet und im November 2023 vom Rat der Stadt Delbrück beschlossen. Sie gelten aktuell und damit können Bürger mit einem Vorstandsamt oder Funktionsaufgaben in einem Delbrücker Verein zusätzlich punkten bei der Bauplatzvergabe.

Drei Punkte für Vorstandsamt oder Funktionsaufgaben

Neu ist, dass weiteres ehrenamtliches Engagement in eingetragenen Vereinen mit einmalig drei Punkten belohnt wird. Zuvor ist nur das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr mit Punkten belohnt worden (pro volles Jahr der aktiven Mitgliedschaft in der Delbrücker Feuerwehr gibt es einen Punkt, maximal gibt es sechs Punkte). Beides kann aber auch kombiniert werden, wer also in der Freiwilligen Feuerwehr und in einem anderen Verein aktiv ist, erfüllt beide Kriterien und erhält die entsprechende Punktzahl. 

Um die drei Ehrenamts-Punkte zu bekommen, sind allerdings Kriterien erforderlich: Es muss sich um eine „aktuelle, aktive, bestätigte ehrenamtliche Arbeit im Vorstand oder als Funktionsträger in einem Umfang von mindestens 20 Stunden jährlich in einem eingetragenen Verein in der Stadt Delbrück, die länger als vier Jahre ausgeübt wird“ handeln. So steht es auch in den Vergabebedingungen für Bauplätze der Stadt Delbrück.

Eine Bestätigung des Vereins ist hierüber zudem notwendig. Diese soll belegen, dass sich die Person aktuell ehrenamtlich in einem Vorstand oder als Funktionsträger in einem eingetragenen Verein im Stadtgebiet Delbrück einbringt. Im Punktesystem für die Grundstücksvergabe wird dieses nachgewiesene Engagement mit einmalig drei Punkten belohnt. Für den Nachweis gibt die Verwaltung eine vorgefertigte Bescheinigung an die Vereine heraus. Diese müsse dann vom Vereinsvorsitzenden unterschrieben werden.

„Mit der Ergänzung des gut funktionierenden Punktesystems für die Bauplatzvergabe möchten wir engagierten Bürgerinnen und Bürgern die Chance erleichtern, ihren Lebensmittelpunkt in der Stadt Delbrück behalten zu können und nicht aufgrund fehlenden Bauraums fortziehen zu müssen“, so CDU-Ratsmitglied Marco Ilskens.

Und so sieht das Punktesystem konkret aus: Durch das Sammeln von Punkten ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Bei gleicher Punktzahl entscheidet laut Vergaberichtlinien die Anzahl der minderjährigen Kinder. Ist diese gleich, entscheidet das Datum der Antragstellung. Außerdem gilt zu beachten: „Bewerber oder deren Ehepartner, die bereits Eigentümer eines Bauplatzes oder eines Wohngebäudes (in Deutschland) sind oder ein Erbbaurecht besitzen, werden in der Reihenfolge allen anderen Bewerbern nachgestellt.“ So steht es in den aktuellen Vergaberichtlinien. 

Das aktualisierte Punktesystem

  • pro volles Jahr Wohnen mit Hauptwohnsitz oder Arbeiten im Gebiet der Stadt Delbrück: ein Punkt (maximal 40 Punkte sind möglich)
  • pro volles Jahr auf der Bewerberleiste: ein Punkt (maximal fünf Punkte)
  • Familienstand verheiratet oder eingetragene Lebenspartnerschaft oder Alleinerziehende: drei Punkte
  • pro minderjähriges Kind, das überwiegend im Haushalt lebt: drei Punkte
  • pro volles Jahr der aktiven Mitgliedschaft in der Delbrücker Feuerwehr: ein Punkt (maximal sechs Punkte)
  • für eine aktuelle, aktive, bestätigte ehrenamtliche Arbeit im Vorstand oder als Funktionsträger in einem Umfang von mindestens 20 Stunden jährlich in einem eingetragenen Verein in der Stadt Delbrück, die länger als vier Jahre ausgeübt wird: drei Punkte (maximal drei Punkte)

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